AUTOVERSICHERUNG

Eine Autoversicherung als Pflichtversicherung ersetzt Ihren Fahrzeugschaden

Sie als Fahrzeughalter haften für alle Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen. Das Gesetz verpflichtet Sie zur Absicherung der Haftung mit einer Autoversicherung, um den Fahrzeughalter, Eigentümer und den Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer zu schützen. Die Kfz-Versicherung deckt beispielsweise Reparaturkosten an einem beteiligten Fahrzeug ab oder zahlt Schmerzensgeld bei Personenschäden.

Ihre Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab. Damit Sie vom optimalen Angebot der Versicherung profitieren und das optimale Preis-Leistungsverhältnis genießen, sollten Sie einen Tarifvergleich durchführen. Der Gesetzgeber schreibt die allgemeine Autoversicherung vor, aber Sie können Ihren Anbieter selbst auswählen.

Autoversicherung – Schutz für jeden Fahrzeughalter

Wegen gesetzlicher Bestimmungen müssen Kfz-Versicherungen jeden Kunden annehmen, um die gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen. In Ausnahmefällen können Anbieter Kunden ablehnen, zum Beispiel durch Lücken in der Beitragszahlung durch den Versicherten oder, wenn das Versicherungsunternehmen nur bestimmte ausgewählte Berufsgruppen versichert. Außerdem können Versicherer Ihre Leistungen auf eine bestimmte Region begrenzen und Antragsteller anderer Wohnorte ablehnen.

Zweck der Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht)

Verursachen Sie als Autofahrer einen Unfall, übernimmt Ihre Kfz-Versicherung die Schäden, die andere Verkehrsteilnehmer erleiden, ganz gleich, ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Der Versicherer übernimmt auch Sachschäden an fremden Gegenständen, etwa, wenn Sie eine Grundstücksmauer angefahren und das Gemäuer beschädigt haben. Für die Reparatur Ihres Autos ist Ihre Kfz-Versicherung bei einer Haftpflichtversicherung ohne Kasko nicht zuständig.

Je nachdem, welche Art der Fahrzeugversicherung Sie auswählen, stehen Ihnen verschiedene Versicherungsleistungen zu. Das Versicherungswesen differenziert zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Ihnen obliegt der Abschluss einer der beiden Arten. Orientieren Sie Ihre Entscheidung anhand des von Ihnen gewünschten Versicherungsumfangs.

Teilkasko und Vollkasko – die Unterschiede

Das Gesetz verpflichtet Sie nicht zum Abschluss einer Kasko-Versicherung. Sie können die Zusatz-Versicherung freiwillig abschließen. Dieses Versicherungsmodell ergänzt Ihre Haftpflichtversicherung und deckt Unfallschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Käufern von Neuwagen oder wertvollen Autos raten Versicherungen zu dieser erweiterten Sicherheit, bei geringem Zeitwert rentiert sich der Abschluss einer Kasko-Versicherung kaum. Im Schadensfall sparen Sie Beiträge, wenn Sie einen begrenzten Anteil aus eigener Tasche bezahlen und eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Teilkasko: Diese Versicherung springt für Sie bei einem Brand oder bei einer Explosion ein. Außerdem versichert Sie das Versicherungsunternehmen unter anderem bei Diebstahl, Raub und bei Schäden durch Sturm, Überschwemmung oder bei einem Zusammenstoß mit Haarwild.

Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung umfasst die Unterstützung in größerem Umfang und bei mehr Schadensfällen als die Teilkasko. Das Versicherungsmodell sichert Sie auch gegen eigene Schäden ab, die Sie selbst oder ein Dritter verschuldet. Dazu gehören beispielsweise Vandalismus oder Fahrerflucht.

Individuelle berät Sie Ihre Versicherung und erklärt Ihnen den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Vergleichen Sie mehrere Anbieter miteinander, um maximale Leistungen für möglichst niedrige Beiträge zu erhalten. Im Schadensfall übernimmt Ihr Versicherer die vereinbarten Leistungen zuverlässig.

Ablauf im Schadensfall

Bei einem Autounfall melden Sie den Vorfall der gegnerischen Versicherung schriftlich und halten Sie dafür eine Frist von zwei Wochen ein. Ihrem Kontaktpartner listen Sie die Schäden auf und nennen die Schadenersatzsumme. Selbstredend können Sie der Gegnerversicherung den Schaden auch die Nennung der Details melden.

Hinweis: Die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt den Schaden nur, wenn der Unfallgegner den Schaden zu verantworten hat.

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, können Sie einen Rechtsanwalt auf Kosten des Unfallgegners beauftragen, unabhängig von der Höhe des Schadens. Außerdem dürfen Sie sich als Unfallopfer einen Sachverständigen nehmen, zumindest bei einem Schaden in Höhe von mindestens 1.000 Euro.

Sie müssen der Autoversicherung nicht jeden Unfall melden, zum Beispiel, wenn Sie nur einen Kratzer in Ihren Wagen gefahren haben. Die Kontaktaufnahme zur Versicherung lohnt sich hauptsächlich bei Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Wenn Sie mit den Leistungen Ihrer Kfz-Versicherung nicht zufrieden sind, sollten Sie den Anbieter wechseln. Unter Berücksichtigung einiger Kriterien gelingt der Wechsel unproblematisch.

Autoversicherung kündigen – Fristen unbedingt einhalten

Die meisten Verträge der Versicherungsunternehmen laufen bis 31. Dezember. Danach verlängert die Versicherung den Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Sie beenden Ihren aktuellen Vertrag nur wirksam, wenn Sie die Frist der Kündigung berücksichtigen: ein Monat vor Vertragsende. Das Kündigungsschreiben muss Ihrem Versicherungsunternehmen bis spätestens 30. November vorliegen.

Einige Unternehmen bieten Verträge, die Sie zu einem bestimmten Termin kündigen können. Der Vertrag beenden Sie ein Jahr nach Abschluss der Versicherungspolice. Die Kündigungsfrist beträgt auch einen Monat vor diesem Termin. Kündigen Sie schriftlich und formlos und bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung. Erhalten Sie keine Bestätigung, kündigen Sie erneut, diesmal per Einschreiben.

Hinweis: Sie müssen die Kündigungsbestätigung nicht erhalten, damit die Kündigung wirkt. Dies erklärte das Oberlandesgericht Braunschweig im Aktenzeichen 11 U 103/18.

Sie können das Versicherungsverhältnis außerordentlich und ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn Ihr Anbieter die Beiträge erhöht oder Leistungen kürzt. Zudem rechtfertigt die Anschaffung eines anderen Gebrauchtwagens eine außerordentliche Kündigung. Ebenso können Sie nach einem regulierten Schadensfall ohne Einhaltung des Wechseltermins kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nicht bei gesetzlich angehobenen Versicherungssteuern zu. Außerdem müssen Sie sich bei Beitragssteigerungen wegen schlechter Regionalklasse aufgrund eines Umzugs an die regulären Kündigungsfristen halten.

Engagierte Unternehmen unterstützen Kunden bei der Kündigung der alten Versicherung, wenn der Kunde einen Vertrag bei dem neuen Versicherer schließt. Damit Sie dauerhaft gut versichert sind, sollten Sie Tarife vergleichen, fristgerecht kündigen und in einen neuen Vertrag wechseln.

Tarifvergleich – Vorteile

Sie müssen keine Versicherungsbetriebe vor Ort besuchen, um verschiedene Konditionen miteinander zu vergleichen. Nutzen Sie einen Rechner im Internet, um die ideale Autoversicherung für sich zu finden. Bei einem online Tarifvergleich stellt der Rechner vielzählige Angebote unterschiedlicher Versicherungsunternehmen im Preis- und Leistungsvergleich gegenüber.

Der Tarifvergleich bindet Sie nicht an einen bestimmten Versicherer und bewertet die Kriterien objektiv. Überdies können Sie attraktive Angebote sofort im Internet abschließen und dadurch auf lange Sicht bares Geld bei Ihrer Kfz-Versicherung sparen. Auch ein Abschluss einer Motorradversicherung ist über uns natürlich möglich.

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